Ausbildung und Prüfung in Theorie / Praxis
Wir bilden Kranführer und Staplerführer nach den BG-Vorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung aus. Art und Umfang der Ausbildung beurteilt der Unternehmer im Grunde nach der Gefährdungsbeurteilung §4 BetrSichV selbst. Daraus können auch unterschiedliche Ausbildungsdauern mit unterschiedlichen Ausbildungsumfängen resultieren.
Schulungsleiter Dipl.-Ing. (FH) Berghammer Georg vermittelt bei der theoretischen und praktischen Ausbildung die geltenden Rechtsvorschriften sowie technisch wichtige Details aus seiner 20-jährigen Erfahrung als Kranmonteur, Servicetechniker und Sachverständiger.