Seit 2006 Sachverständiger
In der BGV-D6 “Krane“ werden mindestens im 4. / 8. / 12. / 14. / 16. Lebensjahr und danach jährlich Prüfungen durch einen Sachverständigen gefordert (Kran-TÜV). Georg Berghammer ist seit 2006 von der Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger (BG-Z 1957) für die wiederkehrende Prüfung von Kranen. 2012 wurde die Ermächtigung auf die Abnahme nach wesentlichen Änderungen und auf die Reparatur von tragenden Teilen erweitert.