Sachverständiger / Krantüv

Seit 2006 Sachverständiger

In der BGV-D6 “Krane“ werden mindestens im 4. / 8. / 12. / 14. / 16. Jahr und danach jährlich Prüfungen durch einen Sachverständigen gefordert (Kran-TÜV). Georg Berghammer ist seit 2006 von der Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger (BG-Z 1957) für die wiederkehrende Prüfung von Kranen. 2012 wurde die Ermächtigung auf die Abnahme nach wesentlichen Änderungen und auf die Reparatur von tragenden Teilen erweitert.


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Adresse

Berghammer Kran GmbH
Gewerbegebiet 3
83139 Söchtenau

Öffnungszeiten
  • Mo – Fr

    8 – 17 Uhr

  • Sa - So

    geschlossen

Kontakt

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Tel: +49 (0) 8053 / 53 08 230
Fax: +49 (0) 8053 / 53 08 232

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