In der BGV-D6 “Krane“ werden mindestens im 4. / 8. / 12. / 14. / 16. Jahr und danach jährlich Prüfungen durch einen Sachverständigen gefordert (Kran-TÜV). Georg Berghammer ist seit 2006 von der Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger (BG-Z 1957) für die wiederkehrende Prüfung von Kranen. 2012 wurde die Ermächtigung auf die Abnahme nach wesentlichen Änderungen und auf die Reparatur von tragenden Teilen erweitert.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel: +49 (0) 8053 / 53 08 230 Fax: +49 (0) 8053 / 53 08 232